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Seit dem 1. Januar 2011 ist das so genannte Infektionsschutzgesetz (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen) in Kraft. Es bildet die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Infektionsschutz, bzw. regelt die genauen Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen. Sind Tiere betroffen, greift im gleichen Falle das Tierseuchengesetz.
Das Infektionsschutzgesetz enthält auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Gesundheitsbelehrung, die seit 2011 anstelle des Gesundheitspasses bzw. Gesundheitszeugnisses getreten ist.