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Gesundheitsamt - Häufige Fragen

Was muss ich für die Beantragung eines Gesundheitszeugnisses mitbringen?

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Bis zur Neuregelung durch das Infektionsschutzgesetz im Jahre 2001 gab es in Deutschland eine verpflichtende amtsmedizinische Untersuchung für Mitarbeiter, die in der Lebensmittelbranche oder Gastronomie tätig werden wollten. Stand kein gesundheitlicher Grund im Wege, wurde die Gesundheitsbescheinigung  - also das Gesundheitszeugnis – ausgestellt.

Heute findet gemäß den Regelungen im Infektionsschutzgesetz eine Belehrung statt, die in der Regel über das Gesundheitsamt oder zugelassene Ärzte erfolgt. Hier werden Informationen zum grundsätzlichen Umgang mit Lebensmitteln vermittelt und über Tätigkeitsverbote aufgeklärt. Die Teilnahme an einer solchen Belehrung wird entsprechend bescheinigt.

Für die Durchführung und Ausstellung der nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes vorgeschriebenen mündlichen oder schriftlichen Erstbelehrung (auch als Rote Karte oder Gesundheitspass bekannt) fallen Gebühren an, die – je nachdem, ob es sich um eine Einzelberatung oder eine Gruppenberatung handelt – bis zu 40 Euro betragen können.  

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, in den genannten Branchen tätige Arbeitnehmer regelmäßig zur Gesundheitsbelehrung zu entsenden. Für ehrenamtlich Tätige (z.B. auf Vereinsfesten) entfallen vielerorts die Kosten für die Belehrung.

Mitzubringen sind:

  • Identitätsausweis (Reisepass oder Personalausweis) 
  • Ggf. Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter
  • Gebühren für die Belehrung

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