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Die Schengener Abkommen entstanden ab 1985 und beschreiben im Wesentlichen die Abschaffung von stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der EU-Mitgliedstaaten. Die meisten EU-Länder sind Mitgliedstaaten der Schengener Abkommen und werden dementsprechend als Schengen-Staaten bezeichnet. Übrigens: Für den Reiseverkehr mit verschreibungspflichtigen Betäubungsmitteln in Schengen-Staaten gibt es besondere Anforderungen an die Reisenden. Normalerweise müssen diese bei Reisen, welche nicht länger als 30 Tage andauern, eine entsprechende Bestätigung der Verschreibung vom behandelnden Arzt vorlegen. Diese ist vom Gesundheitsamt zu beglaubigen. Die Vordrucke für ein solches Formular erhält man in der Regel beim zuständigen Gesundheitsamt.