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Bevor man einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich nachgeht, ist in der Regel eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz notwendig. Diese Belehrung wird normalerweise nach vorheriger Anmeldung vom Gesundheitsamt in Form einer Gruppenbelehrung durchgeführt. Der zeitliche Aufwand einer solchen Gesundheitsbelehrung kann variieren, doch sollte man in etwa 1-2 Stunden einplanen. Mitzubringen sind im Regelfall der Personalausweis, die Gebühr sowie - bei Minderjährigen - die Einverständniserklärung der Eltern.