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Wenn man vom Arzt Betäubungsmittel bzw. Analgetika verschrieben bekommt und diese bei Auslandsreisen mit sich führen muss, ist normalerweise ein ärztlicher Nachweis über diese Verschreibung notwendig. Das entsprechende Nachweis-Formular erhält man in der Regel beim zuständigen Gesundheitsamt. Je nach Reiseziel können die Kosten für die erforderliche Beglaubigung durch das Gesundheitsamt variieren. Im Regelfall werden bei Beglaubigungen für den Reiseverkehr zwischen Schengen-Staaten keine Gebühren erhoben, bei Reisen in andere Länder ist jedoch regelmäßig mit Gebühren zu rechnen. Auskünfte zur Gebührenhöhe erhält man normalerweise beim Arzt oder der zuständigen Gesundheitsbehörde.