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Gesundheitsamt - Häufige Fragen

Wofür benötige ich den Gesundheitspass und wo bekomme ich ihn?

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Seit 2001 sind die gesetzlichen Vorgaben zur Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung für Mitarbeiter in der Gastronomiebranche oder vergleichbaren Tätigkeitsfeldern (z.B. Mitarbeiter in Krankenhausküchen, Imbissen, Restaurants, an Verkaufsständen, im Einzelhandel) neu geregelt. Seither wird kein Gesundheitspass bzw. kein Gesundheitszeugnis mehr ausgestellt. Vielmehr erfolgt bei zugelassenen Ärzten oder den Gesundheitsämtern eine Gesundheitsbelehrung, die über die Lebensmittelhygiene und entsprechende Vorschriften informiert. Für die Ausstellung der Bescheinigung werden Gebühren erhoben, die je nach Bundesland – je nachdem, ob es sich um eine Einzel- oder eine Gruppenberatung handelt – bis zu 40 Euro betragen können. 

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