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Gewerbeamt - Häufige Fragen

Darf man als Reisegewerbetreibender alles anbieten?

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Nein, es gibt einen Katalog von Tätigkeiten, welche im Rahmen eines Reisegewerbes nicht angeboten werden dürfen. Auf diesem Wege sollen spezifische Gefahren abgewehrt werden. Der Katalog zu Tätigkeiten im Reisegewerbe ist Teil der Gewerbeordnung. Unter anderem ist es verboten, entgeltliche Darlehen zu vermitteln, Edelmetalle sowie Schmuck über bestimmte Wertgrenzen hinaus zu verkaufen sowie Gifte und Wertpapiere zu vertreiben. Nähere Informationen findet man in §56 der Gewerbeordnung; auch die Informationsmöglichkeit durch das zuständige Gewerbeamt kann genutzt werden.

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