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Gewerbeamt - Häufige Fragen

Gibt es für bestimmte Gewerbe gesonderte Zulassungsvoraussetzungen?

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Ja. Grundsätzlich gilt in Deutschland zwar der Grundsatz der Gewerbefreiheit, dennoch sind für die Ausübung bestimmter Gewerbe und Tätigkeiten gesonderte Zulassungsvoraussetzungen definiert. Dies betrifft etwa Inkassobüros, Maklerunternehmen, Reisegewerbe, Taxiunternehmen, Fahrschulen, Pflegedienste oder Buchführungshelfer. Regelmäßig sind hier über entsprechende Prüfungen oder Zertifikate die persönliche Eignung bzw. die fachlichen Kenntnisse nachzuweisen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann eine Anmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde bzw. dem zuständigen Ordnungsamt vorgenommen werden.

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