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Gewerbeamt - Häufige Fragen

Ich bin mit meinem Gewerbe umgezogen und habe die Ummeldung vergessen. Was kann ich tun?

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Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, den Umzug eines selbstständigen Betriebes oder eine Gewerbes sofort bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dies gilt gleichermaßen für Zweigniederlassungen bzw. Zweigstellen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann unter Umständen mit einem erheblichen Bußgeld belangt werden. Man sollte sich daher rechtzeitig informieren, welche Meldungen bei einem Umzug im Gewerbeamt bzw. in der zuständigen Meldebehörde vorgenommen werden müssen.

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