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Gewerbeamt - Häufige Fragen

Können für eine Maklererlaubnis oder für die Beantragung eines Reisegewerbes Kosten anfallen?

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Eine nach § 34c der Gewerbeordnung beantragte Maklererlaubnis (Erlaubnisverfahren Immobilienmakler, Darlehensvermittlung, Anlageberatung, Bauträger und Baubetreuer) kann - je nachdem, ob es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handelt - bis zu 3.500 Euro kosten. 

Die Beantragung eines Reisegewerbes schlägt - abhängig davon, ob es sich um eine befristet oder unbefristete Reisegewerbekarte handelt - mit Kosten zwischen 20 und 500 Euro zu Buche. 

Je nach Aufwand des Gewerbeamtes bzw. Ordnungsamtes bei der Bearbeitung des jeweiligen Anliegens entstehen verschiedene Gebühren. Man kann sich im Vorfeld beim zuständigen Ansprechpartner oder auf den Internetseiten des Amtes erkundigen, auf welchen Betrag sich die Verwaltungsgebühren belaufen werden.

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