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Die Kapitalgesellschaft stellt eine juristische Person und gleichzeitig eine Körperschaft des privaten Rechts dar, die auf einem Gesellschaftsvertrag beruht und deren Mitglieder gemeinsame wirtschaftliche Ziele verfolgen. Im Wesentlichen wird zwischen vier Arten der Kapitalgesellschaft unterschieden, nämlich der Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Unternehmergesellschaft. Bei Kapitalgesellschaften wird bilanzrechtlich nach kleinen, mittelgroßen und großen Gesellschaften unterschieden.