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Die Aktiengesellschaft (AG) gilt als privatrechtliche Vereinigung und gleichzeitig als Körperschaft. Sie stellt im Allgemeinen eine Form der Kapitalgesellschaft dar, bei welcher das Grundkapital des Unternehmens in Aktien zerlegt ist. Oft sind diese Aktien in Aktienurkunden verbrieft. Die Aktien gelten als übertragbar, wobei sie nicht an einer Börse gehandelt werden müssen, sondern können. Typischerweise wird die Aktiengesellschaft als Unternehmensform von Wirtschaftsunternehmen genutzt, die einen großen Kapitalbedarf besitzen.