| Kann man eigentlich auch für ein Grabmal eine Patenschaft übernehmen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Auf Friedhöfen findet sich eine Vielzahl von Grabstätten. Im Regelfall wird deren Pflege von Angehörigen oder Bekannten wahrgenommen, manchmal auch von entsprechenden Dienstleistern. Es gibt aber auch (zumeist ältere und denkmalgeschützte) Grabstätten, für die aktuell keine Nutzungsrechte bestehen bzw. für deren Pflege niemand verantwortlich zeichnet.
Damit diese häufig auch in historischer und kultureller Hinsicht schützenswerten Stätten nicht verfallen, können mancherorts so genannte Grabmalpatenschaften übernommen werden. Mit den finanziellen Mitteln der Paten wird die Instandhaltung und Pflege der Grabstätten sichergestellt. Nähere Informationen erteilt das zuständige Grünflächenamt.