Das ist regional durchaus verschieden. In einigen Gemeinden, Kommunen oder Städten ist für die Pflege von Spielplätzen und Sportplätzen – insoweit es um den Pflanzenbewuchs und die Begrünung der Flächen geht – tatsächlich das Grünflächenamt zuständig. Aber auch Bezirksämter, Umwelt- oder Naturschutzämter können unter Umständen Maßnahmen auf diesem öffentlichen Gebiet durchführen. Wenn Unsicherheiten bestehen, welche Behörde zuständig ist, kann man sich vorab bei den jeweiligen Ansprechpartnern der Ämter informieren.
![]() | Übernimmt das Grünflächenamt auch die Pflege von Spielplätzen bzw. Sportplätzen?Achtung! Rechtliche Hinweise zu dieser Frage: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. weiterlesen |