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Auf Friedhöfen gibt es neben privaten Grabstätten, deren Pflege von den Angehörigen oder Bekannten übernommen wird, auch historische Grabmäler. Diese verfügen häufig über eine besonders aufwändige Gestaltung und sind aus künstlerischer und geschichtlicher Perspektive überaus wertvoll. Insoweit keine anderen Nutzungsrechte bestehen, obliegt die Pflege und Instandhaltung solcher Grabstätten der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Zuständig ist hier im Regelfall das Gartenbau- bzw. Grünflächenamt.