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Grünflächenamt - Häufige Fragen

Wem obliegt die Pflege von Grünflächen?

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In den meisten Bundesländern Deutschlands sind Grünflächenämter, die regional auch als Naturschutzämter, Umweltämter oder Forstämter geführt werden, für die Pflege öffentlicher Grünflächen zuständig, zum Beispiel für Parkanlagen oder Grünanlagen, Friedhöfe oder Spielplätze, aber auch für die Verkehrssicherheit im Hinblick auf die Straßenbepflanzung. Sollte eine Grünfläche einmal nicht gepflegt sein, kann man bei entsprechender Zuständigkeit selbstverständlich die jeweilige Behörde informieren.

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