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Grundbuchamt - Häufige Fragen

Kann ein Grundbucheintrag geändert werden?

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Natürlich. Grundbücher stellen grundsätzlich ein öffentliches Verzeichnis aller Grundstücke in einem bestimmten Gebiet dar. Wenn sich nun auf einem Grundstück zum Beispiel die Eigentumsverhältnisse ändern, so kann (wenn die entsprechenden juristischen oder natürlichen Personen ihr Einverständnis gegeben haben) vom zuständigen Grundbuchamt eine Änderung durchgeführt werden. 

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