 | Was sagt der Rang der Grundschuldeintragung im Grundbuch aus?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Der Rang der Grundschuldeintragung im Grundbuch gibt grundsätzlich Aussage über den Wert und die Sicherheit der jeweiligen Grundschuld. Da die Grundschuld normalerweise im Grundbuch Abteilung III eingetragen wird, unterliegt die Rangfolge von Grundschuldeintragungen im Regelfall nicht einer chronologischen Reihenfolge. Je nach Höhe des Wertes und der Sicherheit werden die Grundschulden im Grundbuch eingetragen. Viele Kreditinstitute sind als Gläubiger bestrebt, aufgrund der Darlehensabsicherung eine Grundschuld ersten Ranges zu erhalten. Im Falle einer Zwangsversteigerung des Grundstückes werden normalerweise die Gläubiger abhängig vom Rang befriedigt.