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Grundbuchamt - Häufige Fragen

Was versteht man unter der Internet-Grundbuchauskunft?

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Die Internet-Grundbuchauskunft ist ein neuer Weg, Auskünfte über einen Grundbucheintrag über das Internet zu erhalten. Auch hier gilt: Nur demjenigen darf eine Grundbuchauskunft erteilt werden, der berechtigt dazu ist. Als Rechteinhaber eines Grundstücks, Grundstückseigentümer oder als Person mit berechtigtem Interesse darf man Auskünfte über einen Grundbucheintrag übermittelt bekommen. Natürlich muss man seinen Status als berechtigte Person für die Grundbucheinsicht auch über das Internet nachweisen, das heißt, man muss die entsprechenden Nachweise per Email übermitteln. Was genau für Nachweise erforderlich sind, erfährt man beim zuständigen Grundbuchamt. Ebenso ist es möglich, sich hier über die Gebühren für die Internet-Grundbuchauskunft bzw. Online-Grundbuchauszüge zu erkundigen, die je nach Region oder Bundesland variieren können.

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