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Eine Eintragung im Grundbuch hat im heutigen Wirtschaftsleben eine immense Bedeutung. Zum einen dient der Grundbucheintrag beim zuständigen Grundbuchamt bzw. Amtsgericht dazu, eine rechtliche Klarheit über Besitz- und Eigentumsverhältnisse von Liegenschaften oder Grundstücken herzustellen. Auf dieser Grundlage werden häufig z.B. Kredite beantragt oder Hypotheken aufgenommen. Zum anderen gibt das Grundbuch als öffentliches Verzeichnis zuverlässig Auskunft über die Eigentumsverhältnisse und Belastungsverhältnisse eines Grundstückes – bei Vorliegen eines berechtigten Interesses kann man bei der zuständigen Behörde Einsicht ins Grundbuch beantragen.