 | Welche Bedeutung hat SolumSTAR in Zusammenhang mit dem Grundbuchamt?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung im Behördenwesen greifen Ämter wie das Grundbuchamt häufiger auf spezielle Programme zurück, um auch elektronische Verwaltungs- und Abrufmöglichkeiten nutzen zu können. Als ein solches Programm kann SolumSTAR benannt werden. Dieses stellt eine Software zur Bearbeitung von Grundbuchangelegenheiten dar, die in den vielen deutschen Bundesländern vom Grundbuchamt genutzt wird.
Mittels SolumSTAR werden beispielsweise in Hamburg oder Niedersachsen Grundbucheintragungen in elektronischer Form und nicht mehr in Papierform vorgenommen, was im Wesentlichen eine effizientere Bearbeitung und Dienstleistung von behördlicher Seite ermöglicht. So können beispielsweise Grundbucheintragungen schneller vorgenommen werden, auch die Abfrage und Suche sowie die Online-Abrufbarkeit von Daten aus dem Grundbuch werden verbessert.