ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Grundbuchamt - Häufige Fragen

Wer kann das EDV-Grundbuch nutzen?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Das EDV-Grundbuch ist ein elektronisch geführtes Grundbuch, welches insbesondere Kreditinstituten und Notaren den vereinfachten Zugriff auf die Inhalte des Grundbuchs ermöglichen soll. Somit können beispielsweise Beurkundungen von Verträgen, Grundbuchverfahren, Finanzierungen und Kaufverträge beschleunigt werden. Grundsätzlich berechtigt zur digitalen Einsichtnahme in das Grundbuch sind Behörden, Gerichte, Notare und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sowie Kreditinstitute. Privatpersonen und Kaufinteressenten müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen können, um das automatisierte Abrufverfahren aus dem Grundbuch nutzen zu können.

Antwort bewerten:
(12)

Dazu passende Fragen:

41 - 60 von 94
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren