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Grundbuchamt - Häufige Fragen

Wer kann einen Ausdruck aus dem Grundbuch fordern?

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Für Grundbuchausdrucke gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Grundbucheinsicht. Insofern muss man dem Grundbuchamt gegenüber ein berechtigtes Interesse nachweisen. Das berechtigte Interesse haben in erster Linie Grundstückseigentümer und die Rechteinhaber eines Grundstücks, ferner unter Umständen auch Behörden. Am besten stellt man die Anfrage nach einem Ausdruck aus dem Grundbuch schriftlich, das heißt über Briefpost oder durch Telefax. Wichtig ist, dass die Anfrage vom berechtigten Interessenten unterschrieben ist.

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