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Grundbuchamt - Häufige Fragen

Wird im Grundbuch vermerkt, wie ich ein Grundstück bekommen habe?

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In der ersten Abteilung des Grundbuches, die alle relevanten Daten zum Eigentümer nebst die Grundlage der Eintragung enthält. Hier wird dann vermerkt, wie das neue Rechtsverhältnis zustande gekommen ist (etwa durch Eigentumsübergang, Vererbung oder Versteigerung). Sollten hierzu Fragen bestehen, kann man sich an das zuständige Amtsgericht bzw. Grundbuchamt wenden. 

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