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Informationen zum Erbbaurecht werden an mehreren Stellen im Grundbuch vorgenommen. Das Erbbaurecht wird im Allgemeinen sowohl im Grundstücksgrundbuch als auch im Erbbaugrundbuch dokumentiert. Das Erbbaugrundbuch beinhaltet normalerweise ausschließlich Angaben zum Erbbaurecht im Sinne des Erbbaurechtsgesetzes (ErbbauRG). Hingegen umfasst das Grundstücksgrundbuch mehrere Abteilungen, wobei Eintragungen zum Erbrecht in der zweiten Abteilung erfolgen. Innerhalb der zweiten Abteilung, welche Informationen zu den Lasten und Beschränkungen eines Grundstücks enthält, ist die Eintragung zum Erbrecht normalerweise an erster Stelle angesetzt.