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Grundbuchamt - Häufige Fragen

Wofür sind Grundbuchämter zuständig?

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Grundbuchämtern obliegt die Führung eines Grundbuches, d.h., ein amtlich öffentliches Verzeichnis aller Grundstücke in einem bestimmten Gebiet nebst der Eigentumsverhältnisse. In den meisten Regionen Deutschlands sind für die Führung der Grundbücher die jeweiligen Amtsgerichte zuständig. 

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