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Bei einem Grundstück handelt es sich um einen Teil der Erdoberfläche und damit auch um einen Teil einer konkreten Liegenschaft. Der Begriff Grundstück umfasst dabei auch die so genannten wesentlichen Bestandteile, also alles dies, was untrennbar mit der Sache in Verbindung steht. Dazu gehören regelmäßig auch Gegenstände, jeweiligen Grund und Boden fest verankert sind, z.B. Gebäude, Gebäudeteile oder Anbauten. Darüber hinaus zählen aber auch Erzeugnisse des Grundstücks – etwa Bäume oder andere Pflanzen – zu den Bestandteilen.