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Grundsätzlich gibt es in Deutschland die so genannte Baufreiheit, die besagt, dass Bauherren (selbstverständlich unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften) ihr Grundstück nach eigenen Vorstellungen jederzeit baulich umgestalten oder auch verändern können. Dies gilt insbesondere für genehmigungsfreie und genehmigungsfrei gestellte Bauvorhaben. Welche das sind, kann man beim zuständigen Ansprechpartner im Bauamt bzw. Hochbauamt erfragen.