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Es kann vorkommen, dass Gebäude oder Gebäudeteile abgerissen bzw. rückgebaut werden müssen. In der Regel kommen hier Verfahren wie die Sprengung oder die allmähliche Demontage der Bausubstanz zum Einsatz – je nach den örtlichen Gegebenheiten. Abgerissen werden muss ein Gebäude zum Beispiel dann, wenn es eine Gefahr für Natur- oder Lebensräume darstellt, akute Einsturgefahr besteht oder von der Bausubstanz gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgehen. Die Feststellung eines solchen Sachverhalts obliegt den zuständigen Behörden.