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Wenn Inkassounternehmen im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen tätig werden, benötigen sie einen Vollstreckungs- bzw. Schuldtitel. Der Vollstreckungstitel stellt eine rechtliche Zahlungsanordnung dar. Bei der Zwangsvollstreckung soll normalerweise mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers eine Pfändung herbeigeführt werden. Den hierfür notwendigen Vollstreckungstitel kann das Inkassobüro im Regelfall durch ein gerichtliches Mahnverfahren oder über eine Klage vor Gericht erlangen.