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Eine Gleichstellungsbeauftragte ist eine Person oder eine Stelle innerhalb einer Behörde, einer sozialen Einrichtung, einer Gemeinde oder eines Unternehmens, die sich mit der Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern befasst und für die jeweilige Institution oder das jeweilige Unternehmen interne Aufgaben wahrnimmt. In Städten, Gemeinden und Kreisverwaltungen wird die Gleichstellungsbeauftragte nicht nur für die Angestellten der Gebietskörperschaften, sondern auch für deren Bürgerinnen und Bürger tätig. Die Gleichstellungsbeauftragte wird auch als Frauenbeauftragte, Beauftragte für Chancengleichheit, Frauenbüro, Gleichstellungsamt, Gleichstellungsstelle oder Frauenvertreterin bezeichnet.