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Gleichstellung ist für alle Bevölkerungsgruppen von großer Bedeutung. Dabei handelt es sich nicht mehr nur um die Gleichstellung von Frau und Mann. Gleichbehandlung gilt auch für benachteiligte gesellschaftliche Gruppen. Beispielsweise betrifft diese Benachteiligung Kinder aus bildungsfernen Haushalten, behinderte Menschen und Migranten. Die Gleichstellung aller Menschen führt zu sozialer Gerechtigkeit und damit auch zu Chancengleichheit. Mit vielen Maßnahmen zur Behebung von Unterschieden in den Lebenssituationen kann eine zunehmende Angleichung einhergehen. Diesem Aufgabengebiet muss sich eine Gleichstellungsbeauftragte stellen. Normalerweise führt diese Arbeit dazu, dass gilt, dass vor dem Gesetz sowie im Alltag alle Menschen gleich sind.