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Jugendamt - Häufige Fragen

Was bedeutet denn der Begriff Inobhutnahme?

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Im Falle einer Notsituation bei Kindern oder Jugendlichen können Jugendämter im Rahmen der Jugendhilfe für die Inobhutnahme sorgen, was einer vorübergehenden Aufnahme und Unterbringung entspricht. Die Inobhutnahme kann einerseits erfolgen, wenn der Betreffende selbst sich beim Jugendamt meldet, andererseits auch, wenn Meldungen über eine akute Notfallsituation seitens einer Behörde, eines Betreuers oder anderer Institutionen vorliegen. 

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