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Jugendamt - Häufige Fragen

Was bedeutet der Begriff Elternrecht?

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Das Elternrecht ist eine im Grundgesetz verankerte Rechtsnorm zugunsten beider Eltern, also sowohl der Mutter als auch des Vaters. Zum Elternrecht gehört, dass die Pflege und Erziehung des Kindes bzw. Kinder als natürliches Recht und zugleich als Pflicht den Eltern obliegt, wobei die staatliche Gemeinschaft über die Ausübung dieses Erziehungsrechts wacht. Eingriffe in das Elternrecht kann es bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen daher geben. 

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