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Jugendamt - Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einer Vormundschaft und einer Pflegschaft?

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Bei einer Vormundschaft übernimmt eine Person die gesetzliche Vertretung einer minderjährigen und unmündigen Person – etwa, wenn die elterliche Sorge aus verschiedenen Gründen nicht erfolgen kann. Die Pflegschaft ist davon abzugrenzen: Sie umfasst weniger Handlungsspielraum durch den gesetzlichen Vertreter, der aber beispielsweise Entscheidungen im Bereich der Gesundheitsfürsorge oder der Aufenthaltsbestimmung einer Person treffen kann. 

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