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Jugendamt - Häufige Fragen

Was wird vor dem Vormundschaftsgericht verhandelt?

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Die Bezeichnung Vormundschaftsgericht ist heute nicht mehr aktuell, vielmehr wird seit dem Inkrafttreten des Familienverfahrensgesetzes (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) im Jahre 2009 der Begriff Betreuungsgericht verwendet.  

Das Betreuungsgericht regelt alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Betreuung und Unterbringung Volljähriger. Die Zuständigkeiten für die Verhandlung von Fällen Minderjähriger liegen damit ausschließlich beim Familiengericht. 

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