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Die Erschließungsbeiträge sind als Teil der allgemeinen kommunalen Gebühren, Beiträge und Steuern normalerweise zur Erschließung von Verkehrsanlagen oder Baugebieten gedacht. Insbesondere der Anschluss von Baugrundstücken an das Wassernetz, die Energieversorgung und an die Verkehrsanlagen ist als bedeutsam für die Erschließung kenntlich zu machen. Im Allgemeinen sind die Eigentümer von Grundstücken dazu angehalten, entsprechende Erschließungsbeiträge zu entrichten. Allerdings übernimmt normalerweise auch die Kommune einen Teil der Kosten für die allgemeine Erschließung. Der prozentuale Anteil kann regional jedoch variieren, sodass man sich bei näherem Informationsbedarf an die zuständige Liegenschaftsverwaltung bzw. Kämmerei wenden kann.