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Die Zweitwohnungssteuer beschreibt normalerweise eine solche Steuer, welche von einer Gemeinde bei einer Person mit zwei Wohnungen erhoben werden kann. Melderechtlich werden vielerorts die Zweiwohnung und die Nebenwohnung gleichgesetzt. Es handelt sich bei der Zweitwohnungssteuer um eine Aufwandsteuer, die auf kommunaler Ebene erhoben wird. Insofern stellt die Zweitwohnungssteuer eine Kommunalsteuer dar. Der Steuersatz ist daher regional unterschiedlich. Wenn man sich über die Zweitwohnungssteuer informieren möchte, ist im Regelfall die Kämmerei der richtige Ansprechpartner. Die örtliche Finanzverwaltung kümmert sich allgemein um die Steuererhebung und Durchsetzung des Haushaltsplans.