| Kann man die Vergnügungsteuer-Höhe im Internet einsehen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Vergnügungsteuer ist ähnlich wie andere kommunal erhobene Steuern (z. B. Hundesteuer, Grundsteuer A und B) in ihrer Erhebung von der jeweiligen Ortsverwaltung abhängig. Um die Steuererhebung entsprechend des Haushaltsplans des Ortes kümmert sich regelmäßig die Kämmerei. Insofern kann die Kämmerei normalerweise Informationen zur Steuerhöhe geben. Darüber hinaus bieten viele Kommunen auf ihren Webauftritten Informationen zur örtlichen Steuererhebung, sodass man sich regelmäßig auch im Internet zu der Höhe und dem Steuergegenstand der Vergnügungsteuer informieren kann.