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Verwaltungsgebühren stellen im Allgemeinen kommunale Abgaben dar, die für eine Verwaltungstätigkeit oder Amtshandlung erhoben werden. Bekannt sind solche Gebühren vorrangig aus den Bürgerämtern, Gewerbeämtern oder Bauverwaltungen. Insofern gelten beispielsweise die Kosten für die Ausstellung eines Ausweisdokumentes (z. B. Reisepass, Personalausweis) oder für die Erteilung einer Baugenehmigung als Verwaltungsgebühren. Allgemein richten sich die Verwaltungsgebühren nach der kommunalen Gebührensatzung. Diese wird im Regelfall von der Gemeindevertretung festgelegt und trägt auch zum Haushalt der Gemeinde bei. Insofern ist die Kämmerei als Finanzverwaltung regelmäßig auch für Verwaltungsgebühren zuständig.