 | Muss man für die Einsicht in den Haushaltsplan einen Termin vereinbaren?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Der Haushaltsplan gilt als zentrales Aufgabenfeld für die Kämmereien bzw. Finanzverwaltungen der Kommunen. In diesem Zusammenhang gilt es im Allgemeinen, den Haushaltsplan zu erstellen, dementsprechend zu wirtschaften und auch die kommunalen Gebühren- und Beitragsangelegenheiten zu koordinieren. Viele Gemeinden stellen ihren Haushaltsplan zur Einsicht bereits auf ihren Websites zur Verfügung, sodass man auch daheim Einsicht in die Haushaltsplanung nehmen kann. Regelmäßig wird aber auch die Möglichkeit geboten, vor Ort beim Kämmereiamt Einsicht zu nehmen. In diesem Fall ist anzuraten, sich einen Termin geben zu lassen. Auf diesem Wege kann man dem zuständigen Kämmereimitarbeiter auch eventuelle Fragen zum Haushaltsplan stellen.