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Die Kämmerei hat grundlegend ein großes Aufgabenspektrum der Finanzverwaltung abzudecken. In diesem Zusammenhang ist auch die Verwaltung von Steuern und Abgabe der Kommune eine wesentliche Aufgabe der Kämmerei. Unter Aufwandsteuern versteht man grundlegend solche Steuern, welche an die Einkommensverwendung anknüpfen. Während die Verbrauchsteuer in direktem Zusammenhang mit dem Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren steht, knüpft die Aufwandsteuer regelmäßig an den Besitz von Gütern oder ein bestimmtes Verhalten an. Die meisten Aufwandsteuern werden auf kommunaler Ebene erhoben, sodass die Kämmerei hier als verwaltende Institution tätig wird. Beispielhaft sind hier die Hundesteuer, die Spielautomatensteuer oder die Zweitwohnungsteuer zu nennen.