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Kämmerei - Häufige Fragen

Was für Vergnügungssteuern gibt es?

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Ähnlich wie die Hundesteuer oder die Spielautomatensteuer handelt es sich bei den Vergnügungssteuern um kommunal erhobene Aufwandsteuern. Diese werden regelmäßig von den Kommunen (z. B. Gemeinde, Stadt, Landkreis) erhoben. Besteuert soll der finanzielle Aufwand für Vergnügungen. Typisch sind beispielsweise die Kartensteuer für die Eintrittsgelder für Veranstaltungen oder auch die Spielgerätesteuer für die Nutzung eines Spielautomaten. Als besondere Form der Vergnügungssteuer ist ebenso die Sexsteuer/ Prostitutionssteuer zu benennen. Normalerweise wird die Erhebung von Vergnügungssteuern im jeweiligen Kommunalabgabengesetz geregelt. Grundlegend steht es den Kommunen jedoch frei, ob sie Vergnügungssteuern erheben. Man kann sich meist bei der örtlichen Kämmerei darüber informieren, welche Vergnügungssteuern erhoben werden.

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