| Was ist das Haushaltsjahr?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Allgemein ist die Finanzverwaltung für das Haushaltswesen zuständig. Das Kämmereiamt ist vielerorts mit dem Erstellen und der Überwachung des kommunalen oder regionalen Haushalts betraut. Die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln wird normalerweise für das jeweilige Haushaltsjahr ins Auge gefasst. Das Haushaltsjahr entspricht unter Zugrundelegung der Bundeshaushaltsordnung im Allgemeinen dem Kalenderjahr. Insofern beginnt das Haushaltsjahr normalerweise am 1. Januar und endet am 31. Dezember des Jahres. Mitunter werden Buchungen des vergangenen Jahres auch noch im Folgejahr vorgenommen, wenn beispielsweise Forderungen aus dem alten Jahr erst später beglichen werden. Man kann sich über die genauen Haushaltsfestlegungen des Ortes bei der zuständigen Kämmerei/ Finanzverwaltung informieren.