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Die Verpackungsteuer stellt eine ehemals in der hessischen Stadt Kassel erhobene Gemeindesteuer dar, die auch in anderen Gemeindeverwaltungen Widerhall fand. Sie wurde 1992 eingeführt, allerdings sechs Jahre später wieder abgeschafft. Mit der Verpackungsteuer sollten Einwegverpackungen bzw. allgemein nicht wiederverwendbares Geschirr besteuert werden, um Abfall zu vermeiden. Insofern richtete sich die Verpackungsteuer vornehmlich an einmal nutzbare Verpackungen und solches Geschirr, mit dem Speisen und Getränke an Ort und Stelle zum Verzehr verkauft wurden. Die örtliche Verbrauchsteuer wurde jedoch mit Hinweis auf die Kommunalabgabengesetze und Gemeindesatzungen sowie das Grundgesetz für verfassungswidrig erklärt.