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Die Erschließung von Baugebieten ist grundsätzlich mit dem Aufbauen bzw. Bereitstellen einer Infrastruktur verbunden. Regelmäßig handelt es sich bei Erschließungsanlagen um Einrichtungen der Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie der Entwässerung. Ebenso sind Erschließungsstraßen für ein Baugebiet als wesentliches Kriterium in der Schaffung einer Infrastruktur zu benennen. Die für eine solche Erschließung notwendigen Kosten werden im Allgemeinen als Erschließungsbeiträge verstanden. Um die Erhebung von Erschließungsbeiträgen kümmert sich normalerweise die Liegenschaftsverwaltung, welche vielerorts bei der Kämmerei angesiedelt ist. Insofern kann man sich allgemein zu erhobenen Gebühren oder auch Erschließungsbeiträgen an die örtliche Kämmerei wenden.