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Kämmerei - Häufige Fragen

Wer kann von der Kommunalsteuer befreit werden?

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Die Kommunalsteuern beschreiben im Allgemeinen jene Abgaben, welche vom jeweiligen Ort (z. B. Stadt, Gemeinde, Kreis) erhoben werden. Normalerweise können solche Institutionen von der Kommunalsteuer befreit werden, die mildtätige oder gemeinnützige Zwecke haben. Eine solche Steuerbefreiung können jedoch nur solche Rechtsträger erhalten, die als Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen auftreten. Gemeinnützige oder mildtätige Zwecke werden in diesem Zusammenhang regelmäßig in Fürsorgebereichen oder der Gesundheitspflege als relevant angesehen. Man kann sich bei Fragen zur kommunalen Steuererhebung sowie zu Themen der Steuervergünstigung oder der Steuerbefreiung normalerweise an de kommunale Finanzverwaltung werden.

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