Die Hundesteuer ist als eine örtliche Aufwandsteuer zu verstehen, die auf Gemeinde- oder Ortsebene und normalerweise als Jahressteuer erhoben wird. Die Höhe der Hundesteuer ist in erster Linie von der bestehenden Gebührenordnung der Gemeinde oder der Stadt abhängig, in der der Hundehalter seinen Wohnsitz hat. Meist richtet sich die Steuerhöhe zudem danach, wie viele Hunde in einem Haushalt leben. Mitunter kann auch eine erhöhte Hundesteuer dadurch bedingt sein, dass es sich bei dem Tier um eine als gefährlich geltende Hunderasse handelt.
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