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Katasteramt - Häufige Fragen

Ein Grundstück soll geteilt werden. Welche Behörde ist für die Vermessung zuständig?

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Für derart Anliegen ist in der Regel das Katasteramt bzw. die Vermessungsbehörde zuständig. Wann immer Flurstücke geteilt werden und damit rechtlich eigenständige Grundstücke entstehen, ist üblicherweise eine Neuvermessung der betreffenden Flächen notwendig. Nähere Auskünfte erteilen die zuständige Behörden vor Ort oder telefonisch. 

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