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Wann immer Grundstücksvermessungen bzw. Katastervermessungen vorgenommen werden, um etwa ein amtliches Verzeichnis von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet zu erstellen, sind hierfür in der Regel die Vermessungsämter bzw. Katasterämter zuständig, die allerdings in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Aufgabenbereiche wahrnehmen. Aus den gesammelten Daten und vermessenen Grundstücken werden oftmals (zum Teil von den zuständigen Behörden selbst) amtliche bzw. öffentliche Karten publiziert.